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Arbeitgeberfragen zum Krankheitsstand: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Darf mein Arbeitgeber nach meinem Krankheitszustand fragen?

Ja, dein Arbeitgeber darf nach deinem Krankheitszustand fragen, wenn dies für die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit erforderlich ist. Dabei muss er jedoch die Grenzen des Datenschutzes beachten.

Berechtigte Interessen des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, deine Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Dies ist notwendig, um zu entscheiden, ob du arbeiten kannst, welche Aufgaben du ausführen kannst und welche Maßnahmen ggf. zum Schutz deiner Gesundheit oder der deiner Kollegen ergriffen werden müssen.

Grenzen des Datenschutzes

Auch wenn dein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, deinen Krankheitszustand zu kennen, darf er nicht alle Informationen darüber abfragen. Er darf nur solche Informationen erfragen, die für die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit erforderlich sind.

Zulässige Fragen

Zu den zulässigen Fragen gehören:

  • Art der Erkrankung: Welches Krankheitsbild liegt vor?
  • Einschränkungen: Welche Einschränkungen ergeben sich aus der Erkrankung für deine Arbeitsfähigkeit?
  • Voraussichtliche Dauer: Wie lange wirst du voraussichtlich krank sein?

Unzulässige Fragen

Dein Arbeitgeber darf nicht nach folgenden Informationen fragen:

  • Diagnose: Was ist die genaue medizinische Diagnose?
  • Behandlung: Wie wirst du behandelt?
  • Medikamente: Welche Medikamente nimmst du ein?
  • Persönliche Umstände: Was ist der Grund für deine Erkrankung (z. B. Stress, familiäre Probleme)?

Ausnahmen vom Fragerecht

In manchen Fällen darf dein Arbeitgeber gar nicht nach deinem Krankheitszustand fragen, z. B.:

  • Kurzer Ausfall: Bei Erkrankungen von bis zu drei Tagen darf dein Arbeitgeber nicht nach dem Krankheitsgrund fragen.
  • Datenschutz: Wenn du eine chronische oder psychische Erkrankung hast, darf dein Arbeitgeber nur nach deiner Arbeitsfähigkeit fragen, nicht nach dem Krankheitsbild.
  • Beschäftigte mit Schwerbehinderung: Dein Arbeitgeber darf nur nach deiner Arbeitsfähigkeit fragen, nicht nach der Ursache der Behinderung.

Habe ich die Pflicht, meinen Arbeitgeber über meine Krankheit zu informieren?

Ja, als Arbeitnehmer hast du die Pflicht, deinen Arbeitgeber über deine Krankheit zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus deiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht und dem Interesse des Arbeitgebers an einer reibungslosen Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs.

Ausnahmen vom Recht auf Krankmeldung

Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Recht auf Krankmeldung, in denen du nicht verpflichtet bist, deinen Arbeitgeber zu informieren:

  • Kurzzeitige Erkrankungen: Für Ausfallzeiten von weniger als drei Arbeitstagen musst du deinen Arbeitgeber in der Regel nicht informieren.
  • Notfälle: In dringenden Fällen, wie bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung, ist eine sofortige Krankmeldung nicht möglich. Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich nachträglich.
  • Freistellung: Wenn du dich bereits in einer genehmigten Freistellung befindest, bist du nicht zur Krankmeldung verpflichtet.

Welche Informationen musst du deinem Arbeitgeber mitteilen?

Bei deiner Krankmeldung musst du deinem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:

  • Beginn: Den ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit.
  • Dauer: Die voraussichtliche Dauer deiner Erkrankung.
  • Grund: Den Grund deiner Erkrankung, sofern du ihn deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest.
  • Erreichbarkeit: Deine Kontaktdaten, unter denen du für deinen Arbeitgeber erreichbar bist.

Folgen der Nichtinformierung

Informierst du deinen Arbeitgeber nicht rechtzeitig über deine Krankheit, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Abmahnung: Dein Arbeitgeber kann dich abmahnen, wenn du deine Pflicht zur Krankmeldung verletzt.
  • Verlust von Lohn: Für nicht gemeldete Fehltage kann dir dein Arbeitgeber deinen Lohn kürzen.
  • Kündigung: Bei wiederholter Verletzung deiner Pflicht zur Krankmeldung kann dir dein Arbeitgeber sogar kündigen.

Welche Ausnahmen vom Recht auf Krankmeldung bestehen?

Keine Krankheit im Sinne des Gesetzes

Das Recht auf Krankmeldung besteht nicht, wenn du nicht tatsächlich krank bist. Beispielsweise ist eine Kündigung wegen Vortäuschung einer Krankheit möglich, wenn du dich krank meldest, obwohl du arbeitsfähig bist.

Urlaub oder andere Freistellung

Wenn du Urlaub oder eine andere Freistellung hast, musst du dich in der Regel nicht krank melden. Dies liegt daran, dass du in diesen Fällen ohnehin nicht vom Arbeitgeber erwartet wirst, zu arbeiten.

Streiks und Arbeitskämpfe

Auch während eines Streiks oder eines anderen Arbeitskampfes besteht kein Recht auf Krankmeldung. Dies liegt daran, dass du in diesen Fällen nicht aufgrund einer Krankheit, sondern aus Protest nicht arbeitest.

Persönliche Gründe

Wenn du aus persönlichen Gründen nicht arbeiten kannst, wie z. B. wegen eines Trauerfalls oder eines Arzttermins, musst du dich in der Regel nicht krank melden. Allerdings ist es empfehlenswert, deinen Arbeitgeber über deine Abwesenheit zu informieren.

Unverschuldetes Fernbleiben

Wenn du aus einem unverschuldeten Grund nicht arbeiten kannst, wie z. B. wegen eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe, musst du dich in der Regel nicht krank melden. Allerdings ist es auch hier empfehlenswert, deinen Arbeitgeber zu informieren.

Welche Folgen hat es, wenn ich meinen Arbeitgeber nicht über meine Krankheit informiere?

Pflichtverletzung und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Verletzung des Arbeitsvertrages: Deine krankheitsbedingte Abwesenheit gilt als Vertragsverletzung.
  • Abmahnung: Dein Arbeitgeber kann dich abmahnen, da du gegen deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hast.
  • Kündigung: In schweren Fällen kann eine Kündigung wegen unentschuldigter Fehlzeiten erfolgen.

Auswirkungen auf Lohn und Gehalt

Wenn du deinen Arbeitgeber nicht über deine Krankheit informierst, erhältst du in der Regel keinen Lohn für die versäumten Tage. Darüber hinaus kann dein Arbeitgeber dir die Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) anteilig kürzen.

Verlust des Krankengeldanspruchs

Die Krankenkasse zahlt dir kein Krankengeld, wenn du deinen Arbeitgeber nicht über deine Arbeitsunfähigkeit informiert hast.

Rechtliche Risiken

Du kannst dich auch strafbar machen, wenn du vorsätzlich falsche Angaben zur deiner Krankheit machst. In diesem Fall kann dir eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Zusammenfassung

Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber immer unverzüglich über deine Krankheit informierst. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann schwerwiegende arbeitsrechtliche, finanzielle und sogar rechtliche Folgen haben.

Welche Informationen muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen?

Als Arbeitnehmer musst du deinem Arbeitgeber ausreichende Informationen über deine Krankheit mitteilen, damit er die Auswirkungen auf deine Arbeit beurteilen kann. Dazu gehören:

Art der Krankheit oder Verletzung

Gib an, an welcher Krankheit oder Verletzung du leidest, z. B. Grippe, Verstauchung oder psychische Erkrankung.

voraussichtliche Dauer der Abwesenheit

Schätze, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst. Wenn du dir nicht sicher bist, informiere deinen Arbeitgeber darüber, dass du ihn auf dem Laufenden halten wirst.

Auswirkungen der Krankheit auf deine Arbeit

Erkläre, wie deine Krankheit deine Fähigkeit beeinträchtigt, deine Aufgaben zu erfüllen. Dies kann Informationen über körperliche Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen oder emotionale Belastungen umfassen.

Erreichbarkeit

Teile deinem Arbeitgeber mit, wie du während deiner Abwesenheit zu erreichen bist, falls er dich bezüglich Updates kontaktieren muss. Gib deine Telefonnummer, E-Mail-Adresse und bevorzugte Kontaktzeiten an.

Sonstige relevante Informationen

Möglicherweise musst du zusätzliche Informationen angeben, z. B.:

  • Ob du während deiner Abwesenheit Medikamente einnimmst oder Behandlungen erhältst
  • Ob du Einschränkungen bei der Rückkehr zur Arbeit hast
  • Ob du eine Unterkunft für deine Krankheit benötigst

Kann mein Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?

Wann kann mein Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?

Dein Arbeitgeber kann in der Regel ein ärztliches Attest verlangen, wenn du über einen bestimmten Zeitraum hinweg krankgeschrieben bist. Die Dauer dieses Zeitraums ist in der Regel in deinem Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifverträgen festgelegt.

Wie lange muss das ärztliche Attest gelten?

Die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Attests ist ebenfalls in der Regel in deinem Arbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen festgelegt. Sie kann von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen.

Welche Informationen muss das ärztliche Attest enthalten?

Das ärztliche Attest muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Datum der Ausstellung
  • Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  • Diagnose (falls zutreffend)

Muss ich immer ein ärztliches Attest vorlegen?

Nein, nicht immer. In Ausnahmefällen kann dein Arbeitgeber auch ohne ärztliches Attest auf deine Arbeitsunfähigkeit schließen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du aufgrund einer offensichtlichen Verletzung oder Krankheit arbeitsunfähig bist.

Was passiert, wenn ich kein ärztliches Attest vorlege?

Wenn du trotz Aufforderung deines Arbeitgebers kein ärztliches Attest vorlegst, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Dein Arbeitgeber kann dich beispielsweise abmahnen oder sogar kündigen.

Wie lange muss ich im Krankheitsfall meinem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Frist für die Krankmeldung

In der Regel musst du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen. Was genau darunter zu verstehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel solltest du deinen Arbeitgeber bis spätestens zum Beginn der Arbeitszeit informieren, sofern du nicht durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse daran gehindert bist.

Ausnahmen

Es können jedoch Ausnahmen von dieser Frist bestehen, wenn:

  • Du durch deine Krankheit nicht in der Lage bist, deinen Arbeitgeber zu informieren.
  • Du aufgrund eines Notfalls verhindert bist, deinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.

In diesen Fällen solltest du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Krankheit informieren.

Schriftliche Krankmeldung

In einigen Fällen kann dein Arbeitgeber eine schriftliche Krankmeldung verlangen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn es sich um eine längere Krankheit handelt.

Folgen einer verspäteten Krankmeldung

Wenn du deinem Arbeitgeber deine Krankheit nicht rechtzeitig mitteilst, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Dein Arbeitgeber kann dir den Lohn für den Tag der verspäteten Krankmeldung vorenthalten.
  • Dein Arbeitgeber kann dich abmahnen oder sogar kündigen.

Kann mein Arbeitgeber meine Krankmeldung überprüfen?

Dein Arbeitgeber hat das Recht, deine Krankmeldung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie legitim ist. Allerdings gibt es bestimmte Grenzen für diese Überprüfungen.

Umfang der Überprüfung

Dein Arbeitgeber darf nur Informationen anfordern, die für die Beurteilung der Legitimität deiner Krankmeldung erforderlich sind. Dazu kann Folgendes gehören:

  • Name und Kontaktdaten deines Arztes
  • Art der Krankheit oder Verletzung
  • Voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit

Methoden der Überprüfung

Zu den gängigen Methoden der Überprüfung von Krankmeldungen gehören:

  • Anruf beim Arzt: Dein Arbeitgeber kann deinen Arzt anrufen, um die Gültigkeit deiner Krankmeldung zu bestätigen.
  • Anfrage eines ärztlichen Attests: Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du ein ärztliches Attest vorlegst, das deine Krankheit oder Verletzung bestätigt.
  • Hausbesuch: In seltenen Fällen kann dein Arbeitgeber dich zu Hause besuchen, um deinen Gesundheitszustand zu überprüfen.

Einschränkungen der Überprüfung

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Privatsphäre zu respektieren und darf keine unangemessenen oder invasiven Überprüfungen durchführen. Dazu gehören:

  • Die Durchsuchung deiner Krankenakte ohne deine Zustimmung
  • Das Befragen deiner Familie oder Freunde über deinen Gesundheitszustand
  • Das Verlangen nach detaillierten Informationen über deine Symptome oder Behandlungen

Deine Rechte

Wenn du der Meinung bist, dass die Überprüfungen deines Arbeitgebers unangemessen oder invasiv sind, hast du das Recht, diese anzufechten. Du kannst dich an deine Personalabteilung oder einen Anwalt wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Habe ich das Recht, auf Fragen meines Arbeitgebers zu meiner Krankheit zu schweigen?

Umfang des Schweigerechts

Grundsätzlich hast du als Arbeitnehmer das Recht, auf Fragen deines Arbeitgebers zu deiner Krankheit zu schweigen. Dies ergibt sich aus deinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dein Arbeitgeber darf dir keine Fragen stellen, die deine Privatsphäre verletzen oder dich einer unangenehmen Befragungssituation aussetzen.

Ausnahmen vom Schweigerecht

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen dein Arbeitgeber berechtigt ist, Fragen zu deiner Krankheit zu stellen:

  • Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit anderer: Wenn deine Krankheit eine Gefahr für deine Kollegen oder Kunden darstellt, kann dein Arbeitgeber dich nach deiner Krankheit fragen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Rechtliche Verpflichtungen: Dein Arbeitgeber kann dich nach deiner Krankheit fragen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. im Falle einer meldepflichtigen Infektionskrankheit.
  • Bezahlung des Krankengeldes: Wenn du Krankengeld von deinem Arbeitgeber erhältst, kann dieser dich nach deiner Krankheit fragen, um zu überprüfen, ob du tatsächlich erkrankt bist.

Umfang der Ausnahmen

Auch in den Ausnahmefällen ist der Umfang der zulässigen Fragen begrenzt. Dein Arbeitgeber darf nur Informationen abfragen, die für die Erfüllung seiner Pflichten unbedingt erforderlich sind. Er darf dich beispielsweise nicht nach der genauen Diagnose deiner Krankheit fragen, es sei denn, dies ist für die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit relevant.

Konsequenzen einer Weigerung

Wenn du dich weigerst, Fragen deines Arbeitgebers zu deiner Krankheit zu beantworten, kann dieser Konsequenzen ziehen. Er kann dir beispielsweise untersagen, zur Arbeit zu kommen, oder dir das Krankengeld verweigern. In schweren Fällen kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Vorgehen bei unrechtmäßigen Fragen

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Arbeitgeber unrechtmäßige Fragen zu deiner Krankheit stellt, kannst du dich an deinen Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ein Arbeitsgericht wenden. Diese können dir helfen, dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen.

Was kann ich tun, wenn ich krank bin und mein Arbeitgeber meine Krankmeldung nicht akzeptiert?

Solltest du die Erfahrung machen, dass dein Arbeitgeber deine Krankmeldung nicht akzeptiert, musst du dich nicht hilflos fühlen. Es stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um deine Rechte zu schützen.

Sprich mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung

Beginne damit, die Situation deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung vorzutragen. Erkläre ruhig und sachlich deine Krankheit und warum du nicht arbeiten kannst. Lege deinen Standpunkt dar und bitte um eine Überprüfung der Entscheidung.

Lege ein ärztliches Attest vor

Wenn möglich, besorge dir ein ärztliches Attest, das deine Krankheit bestätigt. Dies kann deinem Arbeitgeber helfen, die Legitimität deiner Krankschreibung zu verstehen.

Kontaktiere deinen Betriebsrat (falls vorhanden)

Wenn dein Unternehmen einen Betriebsrat hat, kannst du dich an diesen wenden. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und kann bei Konflikten mit dem Arbeitgeber vermitteln.

Ziehe eine Beschwerde beim Arbeitsgericht in Erwägung

Sollte alles andere scheitern, kannst du eine Beschwerde beim Arbeitsgericht einreichen. Dies ist jedoch ein letzter Ausweg und sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn andere Optionen ausgeschöpft sind.

Weitere Tipps:

  • Bleibe ruhig und professionell. Vermeide es, emotional zu reagieren.
  • Dokumentiere deine Kommunikation mit deinem Arbeitgeber. Bewahre E-Mails, Textnachrichten und Aufzeichnungen über Telefongespräche auf.
  • Wenn du dich diskriminiert oder ungerecht behandelt fühlst, kannst du eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde (z. B. Gleichstellungsbeauftragter) einreichen.
  • Suche Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, der dich beraten und vertreten kann.