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Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX

Was sind Hilfsmittel nach dem SGB IX?

Hilfsmittel nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind technische oder andere Mittel, die Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen in folgenden Bereichen unterstützen:

  • *Selbstversorgung: Hilfsmittel zur Unterstützung bei Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheidungen.
  • *Mobilität: Hilfsmittel zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit, wie z. B. Rollstühle, Rollatoren oder Treppensteiger.
  • *Kommunikation: Hilfsmittel zur Unterstützung bei Sprach- und Hörproblemen, wie z. B. Hörgeräte, Texttelefone oder Gebärdensprachdolmetscher.
  • *Informationsverarbeitung: Hilfsmittel zur Unterstützung bei Gedächtnis- oder Konzentrationsproblemen, wie z. B. Lesegeräte oder Diktiergeräte.
  • *Psychische Funktionen: Hilfsmittel zur Unterstützung bei psychischen Problemen, wie z. B. Beruhigungsmöglichkeiten oder sensomotorische Hilfsmittel.

Grundsätzlich sollen Hilfsmittel dazu beitragen, deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und deine Selbstständigkeit zu erhöhen.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel durch die DAK?

Versicherte mit Handicap

Wenn du bei der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) versichert bist und eine Behinderung hast, die deine Teilhabe am Leben einschränkt, kannst du Anspruch auf Hilfsmittel haben. Eine Behinderung liegt vor, wenn deine körperliche, geistige oder seelische Funktion auf Dauer beeinträchtigt ist und dadurch deine Teilhabe am Leben in erheblichem Maße eingeschränkt ist.

Arten von Behinderungen

Die DAK erkennt verschiedene Arten von Behinderungen an, die zu einem Anspruch auf Hilfsmittel führen können. Dazu gehören:

  • Körperliche Behinderungen (z. B. Amputationen, Querschnittslähmungen)
  • Geistige Behinderungen (z. B. Lernbehinderungen, Autismus)
  • Psychische Behinderungen (z. B. Depressionen, Angststörungen)
  • Sinnesbehinderungen (z. B. Sehbehinderungen, Hörbehinderungen)

Prüfung der Voraussetzungen

Um festzustellen, ob du Anspruch auf Hilfsmittel hast, prüft die DAK deine individuelle Situation. Dabei werden folgende Voraussetzungen berücksichtigt:

  • Die Behinderung ist dauerhaft und beeinträchtigt deine Teilhabe am Leben.
  • Das Hilfsmittel ist notwendig, um deine Funktionsfähigkeit zu verbessern oder deine Teilhabe zu ermöglichen.
  • Das Hilfsmittel ist wirtschaftlich und zweckmäßig.
  • Es gibt keine anderweitigen Versorgungsansprüche (z. B. durch andere Kostenträger oder Versicherungen).

Welche Hilfsmittel werden von der DAK übernommen?

Die DAK übernimmt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dir im Alltag eine selbstständige und aktive Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören:

Hilfen zur Mobilität

  • Rollstühle: Manuelle oder elektrische Rollstühle, je nach deinen individuellen Bedürfnissen
  • Gehhilfen: Gehstöcke, Rollatoren, Krücken und andere Gehhilfen
  • Prothesen: Beinprothesen, Armprothesen und andere Prothesen
  • Orthesen: Orthesen für Füße, Beine, Arme und andere Körperteile

Hilfen zur Kommunikation

  • Hörgeräte: Hörgeräte unterschiedlicher Technologien und Ausführungen
  • Technologien für sehbehinderte Menschen: Lupen, Bildschirmlesegeräte und andere assistive Technologien
  • Kommunikationstafeln und -geräte: Unterstützte Kommunikation für Menschen mit Sprachstörungen oder Kommunikationsbarrieren

Hilfen zur Selbstversorgung

  • Pflegehilfsmittel: Duschsitze, Badewannenlifte, Toilettensitzerhöhungen und andere Geräte, die die Selbstversorgung erleichtern
  • Anziehhilfen: Greifhilfen, Knöpfhilfen und andere Hilfsmittel, die das Ankleiden erleichtern
  • Küchenhilfsmittel: Universalmesser, Dosenöffner und andere Hilfsmittel, die das Kochen und Essen erleichtern

Weitere Hilfsmittel

Die DAK übernimmt auch eine breite Palette anderer Hilfsmittel, je nach deinen spezifischen Bedürfnissen. Dazu gehören:

  • Medizinische Geräte: Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen und andere medizinische Geräte
  • Hilfsmittel für die Arbeitswelt: Ergonomische Stühle, angepasste Computermäuse und andere Hilfsmittel, die die Arbeit erleichtern
  • Therapiemöglichkeiten: Ergotherapie, Physiotherapie und andere Therapien, die deine motorischen oder kognitiven Fähigkeiten verbessern

Es ist wichtig zu beachten, dass die Übernahme von Hilfsmitteln immer auf einer Einzelfallentscheidung beruht. Die DAK prüft deine individuellen Bedürfnisse und den Zweck des Hilfsmittels, um zu entscheiden, ob es übernommen wird.

Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der DAK?

Um Hilfsmittel durch die DAK zu erhalten, musst du einen Antrag stellen. Diesen kannst du auf verschiedenen Wegen einreichen:

Online-Antrag

Den schnellsten und einfachsten Weg bildet der Online-Antrag über das Serviceportal der DAK: [Link zum Serviceportal einfügen]. Hierfür musst du dich mit deinen Zugangsdaten anmelden oder ein neues Kundenkonto erstellen.

Schriftlicher Antrag

Alternativ kannst du auch einen schriftlichen Antrag per Post an deine zuständige DAK-Geschäftsstelle senden. Die Antragsformulare findest du auf der Website der DAK: [Link zu den Antragsformularen einfügen].

Antrag in der Geschäftsstelle

persönlich in einer DAK-Geschäftsstelle abgeben. Die Mitarbeiter vor Ort unterstützen dich gerne bei der Antragstellung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

  • Ärztliches Attest, aus dem die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels hervorgeht
  • Ggf. Kostenvoranschlag oder Angebot für das gewünschte Hilfsmittel
  • Bei Hilfsmitteln zur Teilhabe am Arbeitsleben: Stellungnahme des Arbeitgebers

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Nach Eingang deines Antrags wird dieser von der DAK geprüft. Die Bearbeitung kann je nach Komplexität des Antrags einige Wochen in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit kann dich die DAK zu weiteren Unterlagen oder Informationen auffordern.

Bewilligung oder Ablehnung

Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du eine schriftliche Mitteilung der DAK. Diese enthält alle wichtigen Informationen zu deinem Hilfsmittel, wie z. B. die Höhe der Kostenübernahme und ggf. den Lieferanten.

Wird dein Antrag abgelehnt, erhältst du ebenfalls eine schriftliche Begründung. Gegen diese Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Welche Kosten entstehen für Hilfsmittel durch die DAK?

Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die DAK richtet sich nach den individuellen Bedarf und der jeweiligen Versorgungssituation. Dabei fallen je nach Hilfsmittel verschiedene Kosten an.

Kostenarten

Eigenanteil:
In der Regel musst du dich an den Kosten für Hilfsmittel mit einem Eigenanteil beteiligen. Dieser beträgt in der Regel 10 % des Anschaffungspreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel.

Zuzahlung:
Bei bestimmten Hilfsmitteln, wie z. B. Hörgeräten oder Prothesen, kann zusätzlich eine Zuzahlung fällig werden. Die Höhe der Zuzahlung hängt vom jeweiligen Hilfsmittel ab.

Wartung und Instandhaltung:
Neben den Anschaffungskosten können im Laufe der Zeit auch Kosten für Wartung und Instandhaltung des Hilfsmittels anfallen. Diese Kosten übernimmt die DAK in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Versandkosten:
Die Kosten für den Versand des Hilfsmittels werden in der Regel von der DAK übernommen.

Befreiung von Kosten

In bestimmten Fällen kannst du von der Kostenbeteiligung befreit werden, wenn du:

  • eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 % hast
  • dauerhaft erwerbsunfähig bist
  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII erhältst

Um eine Befreiung zu beantragen, wende dich bitte an den Kundenservice der DAK.

Hilfsmittelkatalog

Auf der Website der DAK findest du einen umfangreichen Hilfsmittelkatalog, der dir einen Überblick über die von der Kasse übernommenen Hilfsmittel und deren Kosten gibt: Hilfsmittelkatalog der DAK

Welche Voraussetzungen müssen für eine Hilfsmittelversorgung erfüllt sein?

Für eine erfolgreiche Hilfsmittelversorgung durch die DAK müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Medizinische Notwendigkeit

Das wichtigste Kriterium ist die medizinische Notwendigkeit. Hilfsmittel sollen dich in deiner Alltagsbewältigung unterstützen, wenn deine Behinderung oder Krankheit dies erforderlich macht. Ein Arzt oder eine Ärztin muss mit einer Verordnung bestätigen, dass das Hilfsmittel deine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert und deine Selbstständigkeit erhält.

Geeignetheit und Zweckmäßigkeit

Das Hilfsmittel muss geeignet und zweckmäßig sein, um deine individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Es sollte daher speziell auf deine Behinderung zugeschnitten sein und dir dabei helfen, deine Alltagsherausforderungen zu meistern. Die DAK prüft, ob das beantragte Hilfsmittel diesen Anforderungen entspricht.

Wirtschaftlichkeit

Die DAK prüft zudem die Wirtschaftlichkeit der Hilfsmittelversorgung. Das bedeutet, dass es eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation geben muss. Die DAK wird in der Regel die kostengünstigste Variante wählen, die deine medizinischen Bedürfnisse erfüllt.

Eigenbedarf

Du musst das Hilfsmittel für deinen eigenen Eigenbedarf benötigen. Hilfsmittel, die zum Beispiel für deine Familie oder Freunde bestimmt sind, werden nicht von der DAK übernommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Hilfsmittelantrags?

Die Bearbeitungszeit eines Hilfsmittelantrags hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

Antragsprüfung

Nach Eingang deines Antrags prüft die DAK die formalen Voraussetzungen: Ist der Antrag vollständig, befinden sich alle erforderlichen Unterlagen bei, etc.

Medizinische Begutachtung

Für eine Hilfsmittelversorgung ist in der Regel ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die DAK beauftragt hierfür den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter, der deine gesundheitlichen Voraussetzungen beurteilt und die Notwendigkeit der Hilfsmittelversorgung feststellt.

Beschaffung des Hilfsmittels

Nach der Bewilligung des Antrags besorgt die DAK das entsprechende Hilfsmittel. Die Beschaffungszeit variiert je nach Verfügbarkeit und Art des Hilfsmittels.

Gesamtdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung eines Hilfsmittelantrags einige Wochen bis mehrere Monate. Folgende Faktoren können die Dauer beeinflussen:

  • Umfang des Antrags
  • Notwendigkeit eines Gutachtens
  • Verfügbarkeit des Hilfsmittels
  • Aktuelle Auslastung der DAK

Wo finde ich weitere Informationen zu Hilfsmitteln durch die DAK?

Für weitere Informationen zu Hilfsmitteln durch die DAK stehen dir folgende Ressourcen zur Verfügung:

DAK Kundenservice

DAK Website

Broschüren und Merkblätter

  • Auf der DAK-Website kannst du Broschüren und Merkblätter zu Hilfsmitteln herunterladen, z. B:
    • "Der Weg zum richtigen Hilfsmittel"
    • "Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung"

Beratungszentren

  • In den Beratungszentren der DAK erhältst du persönliche Beratung zu Hilfsmitteln und zur Antragstellung. Eine Übersicht über die Beratungszentren in deiner Nähe findest du hier: https://www.dak.de/dak/adressen/beratung/

Verbände und Selbsthilfegruppen

  • Verbände und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung können dir ebenfalls Informationen und Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung bieten, z. B.: