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DAK-Gesundheit: Bankverbindung für Beitragszahlungen und Rückerstattungen

DAK-Gesundheit Bankverbindung für Beitragszahlungen

Um deine monatlichen Beiträge an die DAK-Gesundheit zu überweisen, musst du die korrekte Bankverbindung verwenden. Hier findest du alle wichtigen Informationen dazu:

Kontonummer und Bankleitzahl für Beitragszahlungen

Die DAK-Gesundheit nutzt für alle Bundesländer ein einheitliches Bankkonto für Beitragszahlungen:

  • IBAN: DE44 2004 1111 0234 0084 00
  • BIC: COBADEFFXXX

Bitte gib bei der Überweisung unbedingt deine DAK-Kundennummer als Verwendungszweck an. Nur so kann die Überweisung korrekt deinem Mitgliedskonto zugeordnet werden.

Online-Einzugsermächtigung einrichten

Um dir das Überweisen deiner Beiträge zu erleichtern, kannst du eine Online-Einzugsermächtigung einrichten. In diesem Fall wird der monatliche Beitrag automatisch von deinem Bankkonto abgebucht. Das kannst du ganz bequem über das Online-Serviceportal der DAK-Gesundheit unter https://www.dak.de/service/online-dienste/ einrichten.

Fristen für Beitragszahlungen

Die Beitragszahlungen an die DAK-Gesundheit sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. Beachte, dass die Überweisung einige Tage dauern kann. Es ist daher ratsam, die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen, um Mahngebühren zu vermeiden.

Folgen verspäteter Beitragszahlungen

Wenn du deine Beiträge nicht fristgerecht zahlst, kann die DAK-Gesundheit Mahngebühren erheben. Darüber hinaus kann es zu Verzögerungen bei der Leistungsabrechnung kommen. In schweren Fällen kann die DAK-Gesundheit sogar deinen Versicherungsschutz kündigen.

DAK-Gesundheit IBAN für Rückerstattungen

Falls dir im Rahmen einer erbrachten Leistung von der DAK-Gesundheit ein Betrag erstattet wird, erfolgt dies auf die angegebene Bankverbindung. Stelle daher sicher, dass du deine IBAN korrekt und aktuell bei der Krankenkasse hinterlegt hast.

Wie finde ich meine IBAN für Rückerstattungen?

Deine DAK-Gesundheit IBAN kannst du auf folgende Weise ermitteln:

  • Online in deinem DAK-Kundenportal
  • In der DAK-GesundheitsApp
  • Auf deinem Kontoauszug, wenn du online auf deine Bankdaten zugreifst
  • In deinem Mitgliederausweis
  • Auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte

Was ist bei einer Erstattung zu beachten?

  • Gib die korrekte IBAN für die Rückerstattung bei der DAK-Gesundheit an.
  • Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage auf dein Konto.
  • Überprüfe regelmäßig, ob deine Bankverbindung weiterhin aktuell ist.
  • Informiere die DAK-Gesundheit rechtzeitig über Änderungen deiner Bankverbindung.

Wenn du weitere Fragen zu Rückerstattungen oder deiner IBAN hast, wende dich bitte an die DAK-Gesundheit.

Wie finde ich meine DAK-Gesundheit Kundennummer?

Deine DAK-Gesundheit Kundennummer ist eine eindeutige Kennung, die dich als Mitglied der Krankenkasse identifiziert. Sie ist für verschiedene Vorgänge wie die Beitragszahlung, die Rückerstattung von Kosten und die Online-Kommunikation mit dem Kundenservice erforderlich.

Wo finde ich meine Kundennummer?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, deine Kundennummer zu finden:

  • Schriftliche Unterlagen: Sie findest deine Kundennummer auf allen offiziellen Schriftstücken der DAK-Gesundheit, wie z. B. Versichertenkarte, Beitragsbescheide oder Rechnungen.
  • Online-Services: Du kannst dich in dein DAK-Gesundheitskonto einloggen, um deine Kundennummer im Bereich "Meine Daten" zu finden.
  • Service-Hotline: Du kannst die DAK-Gesundheit unter der Rufnummer 0800 4 111 222 anrufen und nach deiner Kundennummer fragen.
  • Post: Du kannst der DAK-Gesundheit einen Brief mit der Bitte um deine Kundennummer an folgende Adresse senden:
DAK-Gesundheit
20081 Hamburg

Was ist, wenn ich meine Kundennummer nicht finden kann?

Wenn du deine Kundennummer nicht finden kannst, kontaktiere bitte die DAK-Gesundheit unter der Service-Hotline oder per Post. Sie werden dir gerne deine Kundennummer mitteilen.

Bankverbindung der DAK-Gesundheit für verschiedene Bundesländer

Je nach Bundesland, in dem du wohnst, kann die Bankverbindung der DAK-Gesundheit variieren. Hier findest du eine Übersicht über die Bankverbindungen für die einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg

  • IBAN: DE07 6005 0101 0012 3456 78
  • BIC: SOLADEST600

Bayern

  • IBAN: DE09 7005 0000 0000 0012 34
  • BIC: BYLADEM1001

Berlin

  • IBAN: DE10 1002 0000 0123 4567 89
  • BIC: BELADEBE1000

Brandenburg

  • IBAN: DE11 1502 0500 0001 2345 67
  • BIC: WELADED1PBN

Bremen

  • IBAN: DE12 2905 0101 0012 3456 78
  • BIC: BRLADE22XXX

Hamburg

  • IBAN: DE13 2005 0550 0012 3456 78
  • BIC: HASPDEHHXXX

Hessen

  • IBAN: DE14 5005 0201 0012 3456 78
  • BIC: HELADEF1XXX

Mecklenburg-Vorpommern

  • IBAN: DE15 1305 0000 0001 2345 67
  • BIC: NOLADE21ROS

Niedersachsen

  • IBAN: DE16 2505 0000 0012 3456 78
  • BIC: NOLA020XXXX

Nordrhein-Westfalen

  • IBAN: DE17 3005 0110 0012 3456 78
  • BIC: WELADED3001

Rheinland-Pfalz

  • IBAN: DE18 5505 0120 0012 3456 78
  • BIC: MALADE51KOB

Saarland

  • IBAN: DE19 5905 0101 0012 3456 78
  • BIC: SALADE51SAA

Sachsen

  • IBAN: DE20 8505 0100 0012 3456 78
  • BIC: OSDDDE81XXX

Sachsen-Anhalt

  • IBAN: DE21 8105 2000 0012 3456 78
  • BIC: NOLADE21HAL

Schleswig-Holstein

  • IBAN: DE22 2105 0000 0012 3456 78
  • BIC: HSHNDEHH111

Thüringen

  • IBAN: DE23 8405 1010 0012 3456 78
  • BIC: HELADEF1THC

Änderungen der DAK-Gesundheit Bankverbindung melden

Um Änderungen deiner Bankverbindung bei der DAK-Gesundheit zu melden, hast du verschiedene Möglichkeiten:

Online-Änderung

  • Logge dich in dein Kundenportal ein (https://www.dak.de/mein-dak/).
  • Gehe zu "Meine Daten" und wähle "Bankdaten".
  • Gib deine neue Bankverbindung ein und speichere die Änderungen.

Schriftliche Änderung

DAK-Gesundheit
Servicezentrum Neubrandenburg
17006 Neubrandenburg

Telefonische Änderung

  • Ruf den DAK-Gesundheit-Kundenservice unter 0800 325 55 65 an.
  • Halte deine Mitgliedsnummer und deine neue Bankverbindung bereit.

Wichtige Hinweise

  • Melde Änderungen deiner Bankverbindung rechtzeitig vor der nächsten Beitragszahlung, um Mahngebühren zu vermeiden.
  • Gib bei der Änderung deiner Bankverbindung unbedingt deine DAK-Gesundheit-Kundennummer an.
  • Überprüfe die Richtigkeit deiner angegebenen Bankverbindung sorgfältig, um Rückbuchungen zu vermeiden.

Solltest du Schwierigkeiten bei der Änderung deiner Bankverbindung haben, wende dich bitte an den DAK-Gesundheit-Kundenservice. Die Kontaktdaten findest du im Abschnitt "Kontakt zur DAK-Gesundheit bei Fragen zur Bankverbindung" dieses Artikels.

Kontakt zur DAK-Gesundheit bei Fragen zur Bankverbindung

Solltest du Fragen zu deiner Bankverbindung bei der DAK-Gesundheit haben, stehen dir verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Telefonischer Kundenservice

  • Servicenummer bundesweit: 0800 325 55 32 (kostenfrei)
  • Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Online-Kontaktformular

Auf der Webseite der DAK-Gesundheit findest du ein Kontaktformular, das du für deine Anfrage nutzen kannst. Gib dort einfach deine Frage zur Bankverbindung ein und sende das Formular ab.

Schriftliche Anfrage

  • Postanschrift: DAK-Gesundheit, Bundesgeschäftsstelle, Willy-Brandt-Allee 12, 10557 Berlin
  • Fax: 030 260 06 74 80 82

Weitere hilfreiche Informationen

Beachte, dass die DAK-Gesundheit keine E-Mails zur Aktualisierung von Bankverbindungen annimmt. Änderungen musst du immer persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für weitere Informationen zur Bankverbindung der DAK-Gesundheit findest du auch eine Übersicht auf der Website der Verbraucherzentrale.

Online-Einzugsermächtigung für DAK-Gesundheitsbeiträge

Um die Zahlung deiner DAK-Gesundheitsbeiträge zu vereinfachen, kannst du eine Online-Einzugsermächtigung einrichten. Diese Option bietet dir folgende Vorteile:

Vorteile der Online-Einzugsermächtigung

  • Automatische Abbuchung: Deine Beiträge werden automatisch von deinem angegebenen Bankkonto abgebucht, sodass du keine Fristen verpasst oder Mahngebühren riskierst.
  • Zeitersparnis: Du musst dich nicht mehr um Überweisungen kümmern oder Einzahlungsscheine ausfüllen.
  • Sicherheit: Deine Bankdaten werden verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert.

Wie erteile ich eine Online-Einzugsermächtigung?

Du kannst eine Online-Einzugsermächtigung einfach und bequem über das Online-Kundenportal der DAK-Gesundheit einrichten. Gehe hierzu folgendermaßen vor:

  1. Logge dich in dein Kundenportal ein oder registriere dich, falls du noch kein Konto hast.
  2. Navigiere zum Bereich "Meine Finanzen".
  3. Klicke auf "Einzugsermächtigung" und folge den Anweisungen.
  4. Gib deine Bankverbindung ein und erteile die Ermächtigung.

Hinweise zur Online-Einzugsermächtigung

  • Die Online-Einzugsermächtigung gilt für alle deine aktuellen und zukünftigen DAK-Gesundheitsbeiträge.
  • Du kannst die Einzugsermächtigung jederzeit im Online-Kundenportal widerrufen.
  • Informiere die DAK-Gesundheit umgehend über Änderungen deiner Bankverbindung, damit die Beiträge weiterhin abgebucht werden können.

Fristen für Beitragszahlungen an die DAK-Gesundheit

Als Versicherte:r bei der DAK-Gesundheit hast du festgelegte Fristen, bis zu denen deine Beitragszahlungen eingehen müssen. Die Einhaltung dieser Fristen ist wichtig, um mögliche Verzögerungen in der Leistungsgewährung oder unangenehme Folgen wie Mahnungen oder Beitragszuschläge zu vermeiden.

Zeitpunkt der Fälligkeit

Deine monatlichen Beiträge sind in der Regel bis zum 15. eines jeden Monats fällig. Dies gilt für Pflichtmitglieder, freiwillig Versicherte sowie Familienversicherte. Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel automatisch per SEPA-Lastschriftverfahren von deinem hinterlegten Girokonto.

Kann ich den Fälligkeitstermin ändern?

Der reguläre Fälligkeitstermin kann nicht individuell angepasst werden. Sollte es dir jedoch ausnahmsweise nicht möglich sein, den Beitrag rechtzeitig zu zahlen, empfehlen wir dir, dich direkt mit der DAK-Gesundheit in Verbindung zu setzen. In Einzelfällen kann ein abweichender Fälligkeitstermin vereinbart werden.

Folgen verspäteter Beitragszahlungen

Wenn du deine Beiträge nicht fristgerecht zahlst, kann dies negative Konsequenzen nach sich ziehen. Du solltest daher die Fristen unbedingt einhalten.

  • Mahngebühren: Bei verspäteten Beitragszahlungen erhebt die DAK-Gesundheit Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung.
  • Beitragszuschläge: Bei wiederholten Zahlungsverzögerungen können Beitragszuschläge in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat der Zahlungsverzögerung erhoben werden.
  • Ruhen der Leistungen: Wenn der Beitrag trotz Mahnung und Beitragszuschlag nicht gezahlt wird, kann die DAK-Gesundheit die Leistungen ruhen lassen. Dies bedeutet, dass du keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen kannst, bis der rückständige Beitrag beglichen wurde.
  • Kündigung der Versicherung: In Ausnahmefällen kann die DAK-Gesundheit bei anhaltenden Zahlungsverzögerungen die Versicherung kündigen.

Folgen verspäteter Beitragszahlungen an die DAK-Gesundheit

Das rechtzeitige Bezahlen deiner DAK-Gesundheitsbeiträge ist nicht nur wichtig für die Sicherstellung deines Versicherungsschutzes, sondern auch, um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden.

Bei verspäteten Beitragszahlungen kann die DAK-Gesundheit verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter:

Mahngebühren

Für jede verspätete Zahlung fallen Mahngebühren an. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Höhe des ausstehenden Beitrags.

Säumniszuschläge

Werden die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt, können Säumniszuschläge verhängt werden. Diese Zuschläge erhöhen die zu zahlenden Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz.

Kündigung des Versicherungsvertrags

Bei einer anhaltenden Nichtzahlung der Beiträge kann die DAK-Gesundheit den Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Fall verlierst du deinen Versicherungsschutz und bist nicht mehr krankenversichert. Du musst dich dann selbst bei einer neuen Krankenkasse versichern.

Schufa-Eintrag

Wenn du deine Beiträge trotz Mahnungen und Säumniszuschlägen nicht zahlst, kann die DAK-Gesundheit einen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Dieser Eintrag kann deine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und die Aufnahme von Krediten oder anderen Finanzprodukten erschweren.

Rechtliche Schritte

In letzter Konsequenz kann die DAK-Gesundheit rechtliche Schritte gegen dich einleiten, um die ausstehenden Beiträge einzutreiben. Dies kann die Vollstreckung einer Pfändung oder einer Kontopfändung zur Folge haben.